Meinrad Himmelbach - Sachverständiger für Textilreinigung, Wäscherei und Teppichreinigung

SCHIEDSGUTACHTEN

Hier entscheiden sich beide Partner gemeinsam für die Begutachtung durch die Schiedsstelle. Beide Seiten, Kunde und Unternehmen, unterzeichnen den Gutachtenantrag. Eine Seite schickt das Textil mit dem Antrag ein und trägt zunächst die Kosten des Schiedsgutachtens.

Sollte es sich nach Ansicht der Schiedsstelle um einen Bearbeitungsfehler handeln, trägt der Textilpflegebetrieb die Kosten, andernfalls der Kunde / die Kundin.