Meinrad Himmelbach - Sachverständiger für Textilreinigung, Wäscherei und Teppichreinigung

SCHIEDSSTELLE FÜR
TEXTILPFLEGE BADEN-WÜRTTEMBERG

Kleidungsstück bei der Reinigung oder in der Wäscherei verfärbt, eingegangen, kaputt oder anderweitig beschädigt?

Die Schiedsstelle erstellt unabhängige Gutachten, die feststellen, ob es sich um eine fehlerhafte Bearbeitung handelt.

  • für Verbraucher:innen
  • für Textilhändler:innen
  • für Reinigungen und Wäschereien

Die Schiedsstelle für Textilpflege ist eine Einrichtung vom Fachverband Textilpflege e. V. (FATEX) bzw. der Textilreinigerinnung Baden-Württemberg initiiert. Sie wird von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und dem Handelsverband Baden-Württemberg unterstützt.

Bei den Sitzungen der Schiedsstelle sind jeweils ein:e Vertreter:in der Verbrauchzentrale Baden-Württemberg, des Handelsverbandes Baden-Württemberg und der Landesinnung des Textilreinigerhandwerks stimmberechtigt. Den Vorsitz führt ein neutraler, öffentlich bestellter und vereidiger Sachverständiger für das Textilreinigerhandwerk.

Die Schiedsstelle soll eine außergerichtliche Klärung der Verantwortlichkeit bei Reklamationen aus dem gesamten Bereich der professionellen Textilpflege (Reinigung und Wäscherei) ermöglichen und fördern. Der Gang zu Gericht soll dadurch vermieden werden.

In der Regel wird das Gutachten von Kunde und Reinigungs- oder Wäschereibetrieb gemeinsam beauftragt (Schiedsgutachten).
Es besteht auch die Möglichkeit, dass ein Gutachten nur von einer Seite beauftragt wird (Privatgutachten).

Die Begutachtung durch die Schiedsstelle hat auf den Lauf von Fristen, insbesondere Verjährungsfristen, keinen Einfluss.

Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten erfolgt nicht.

EMPFOHLEN VON:

BITTE BEACHTEN SIE:

Die Schiedsstelle tritt sechsmal pro Jahr zu einer Sitzung zusammen. Jeweils im Januar, März, Mai, Juli, September und November. Es kann deshalb zu Warezeiten kommen. (siehe auch „Termine der Schiedsstelle“)